Beeidigte Dolmetscher

April 2023

Sie wurden mit der Organisation einer Hauptversammlung betraut und sind auf der Suche nach einem Dolmetschteam? Es geht um viel, wäre es sinnvoll wegen der Rechtssicherheit eine Beeidigung zu verlangen?
In diesem Artikel erklären wir, was beeidigte Dolmetscher sind und, wo sie arbeiten. Erfahren Sie außerdem mehr zu den Unterschieden zwischen Konferenzdolmetscher*innen und beeidigten Dolmetschern.

beeidigte Dolmetscher flüstern

Was sind beeidigte Dolmetscher?

Der BDÜ bietet folgende Definition: „Allgemein beeidigte (…) Dolmetscher sind Dolmetscher, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben.“ Aufgrund des Föderalismus gibt es unterschiedlliche Bezeichnungen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bezeichnung festgelegt und auch die Vorraussetzungen für eine Beeidigung variieren.

Mit der Beeidigung werden den Dolmetschenden fachliche Befähigung und persönliche Eignung attestiert. Sie können nun bei Gerichten, Behörden und Notaren dolmetschen.

Unterschiede zwischen Konferenz­dolmetscher­*innen und beeidigten Dolmetschern

Wie erhält man nun eine solche Beeidigung und, warum ist Dolmetscher nicht gleich Dolmetscher?

Ausbildung und Prüfung

Konferenzdolmetscherinnen

Die sprachlichen Voraussetzungen für einen MA-Studiengang sind sehr gute Sprachkenntnisse in den Fremdsprachen und Deutsch (vergleichbar mit dem C1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens). Viele Studierende haben zuvor im dreijährigen Bachelor Landes- und Kulturwissenschaft studiert, übersetzt und können allgemeinsprachliche Gespräche dolmetschen.
Im Master erlernen sie das konsekutive Dolmetschen von längeren Stücken, Simultandolmetschen und bauen ihren Wortschatz aus. Dazu gehört auch das Erarbeiten von Fachwissen und Fachvokabular in Bereichen wie Wirtschaft, Technik und gesellschaftspolitischen Themen. Die Sprachkenntnisse zum Studiumsende entsprechen dem C2-Niveau.

Bei den Abschlussprüfungen nach zwei Jahren werden Vorträge von 7-10 Minuten konsekutiv in und aus der Fremdsprache verdolmetscht. Die Simultanprüfungen dauern 15-20 Minuten und werden ebenfalls in beiden Sprachrichtungen abgelegt. Viele weitere Kenntnisse, wie Auftragsmanagement, berufsethische Prinzipien und Sprecherziehung werden in begleitenden Modulen vermittelt und geprüft. Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel: Wie wird man Dolmetscher*in?

Beeidigte Dolmetscher

Für die Beeidigung sind laut Gerichtsdolmetschergesetz persönliche Eignung, d.h. staatsangehörig, volljährig, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend, zuverlässig und fachliche Eignung notwendig.
Die fachliche Eignung setzt voraus: eine staatliche Prüfung nach dreijähriger Ausbildung an einer Berufsakademie oder mindestens dreijährige Berufspraxis ohne Ausbildung und Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache. Ausführliche Infos finden Sie hier.

Um eine staatliche Prüfung zu bestehen, wird ein Gespräch zu kulturwissenschaftlichen Kenntnissen und eines zum gewählten Fachgebiet geführt. Ein Vortrag von 6-8 Minuten muss aus und ins Deutsche konsekutiv gedolmetscht werden. Ebenso gehört eine 20-minütige Konsekutivverdolmetschung eines Fachgesprächs dazu.

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Welche Arten des Dolmet­schens beherrschen beeidigte Dolmetscher und Konferenz­dolmetscher­innen?

Bei Behörden oder vor Gericht wird überwiegend konsekutiv gedolmetscht. Dabei übersetzt der beeidigte Dolmetscher unter Zuhilfenahme von Notizen kürzere Redebeiträge, wenn die redende Person eine Pause macht. Gelegentlich und nur für kurze Zeit, da der beeidigte Dolmetscher in der Regel alleine arbeitet, kann er auch die Übersetzung simultan flüstern.

Konferenzdolmetscher*innen hingegen arbeiten hauptsächlich simultan. Sie verfügen sowohl über die notwendigen Techniken, als auch über die regelmäßige Praxis. Konferenzdolmetscher*innen können aber auch konsekutiv dolmetschen, beispielsweise bei Podiumsdiskussionen.

Fachwissen

Beeidigte Dolmetscher verfügen über Fachkenntnisse in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht oder kennen sich in der Behördenterminologie aus.
Konferenzdolmetscher*innen arbeiten viel in der freien Wirtschaft. Sie kennen sich aus mit Unternehmensstrukturen, Unternehmenskommunikation, Finanzen und den dazugehörigen Grundlagen wie dem GmbH-Gesetz, dem Aktien-Gesetz oder dem Mitbestimmungsgesetz.

Beeidigte Dolmetscher und Konferenz­dolmetscher­innen - Sie können beiden vertrauen

Durch das Ablegen des Eides verpflichten sich beeidigte Dolmetscher, die gesprochene Sprache z.B. bei Gericht treu und gewissenhaft in eine Zielsprache zu übertragen.
Konferenzdolmetscher*innen hingegen schließen mit ihren Auftraggebern Verträge. So verpflichtet sich unser Dolmetsch-Team unter §5.1. unserer AGB nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und unter §2.7. wird die Verschwiegenheit geregelt. Bei Bedarf unterzeichnen wir ebenfalls Ihr NDA.
In der Praxis bedeutet das, dass wir nur mit Ihrer Genehmigung sagen, für wen wir arbeiten. Wir sprechen niemals über vertrauliche Inhalte der Veranstaltung und wir löschen Dokumente, die Sie uns zur Vorbereitung gegeben haben, nach Auftragsende.

Kontakt

Sie suchen eine zuhörer-orientierte, vielsprachige und vertrauliche Lösung? Schicken Sie uns gerne Ihre Anfrage per Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stellen für Sie ein exzellentes Team zusammen und organisieren auch die Dolmetsch-Technik.

April 2023