Kagon KommunikationAGB

1. Allgemeines und Geltungs­bereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Barbara Kagon, nachfolgend „Beratender Dolmetscher“ genannt, und seinen Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Beratende Dolmetscher dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Leistungen des Beratenden Dolmetschers und Verschwiegen­heits­pflicht

  1. Der Beratende Dolmetscher berät als Konferenzdolmetscher den Auftraggeber im Vorfeld einer Veranstaltung zu den fachlichen Erfordernissen eines Dolmetscherteams, der Dolmetschart und der erforderlichen Dolmetschtechnik.
  2. Der Beratende Dolmetscher organisiert die gewünschte Dolmetschleistung und stimmt sich zu diesem Zweck mit den anderen Dolmetschern des Teams und dem jeweiligen Technikanbieter ab.
  3. Der Beratende Dolmetscher stimmt auch die notwendigen Verträge mit den Dolmetschern des Teams und den jeweiligen Technikanbietern ab. Diese Verträge schließt er – je nach der mit dem Auftraggeber getroffenen Absprache – entweder im eigenen Namen und berechnet diese wie eine eigene Leistung an den Auftraggeber weiter oder er vermittelt die jeweiligen Verträge zwischen Dolmetscher, Technikanbieter und dem Auftraggeber/Veranstalter.
  4. Die zur Verfügung gestellten Vorbereitungsunterlagen werden ausschließlich über den Beratenden Dolmetscher an die Dolmetscher weitergeleitet.
  5. Ein dem Auftraggeber genannter Teamchef ist vor Ort für alle Belange der Dolmetscher und den Kontakt mit dem Auftraggeber bzw. Veranstalter zuständig.
  6. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vorliegenden Auftrag/Vertrag geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  7. Der Beratende Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
  8. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

3 Mitwirkungs­pflicht des Auftrag­gebers­/Veran­stalters

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Beratenden Dolmetscher bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen für die beauftragten Dienstleistungen hinsichtlich der gewünschten Sprachkombinationen und Fachterminologie mitzuteilen.
  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscher des Teams mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten müssen, um einen fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.
    Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, dem Beratenden Dolmetscher so bald wie möglich, spätestens jedoch 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
  3. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Beratende Dolmetscher spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihm bzw. den Dolmetschern des Teams verbleiben oder vernichtet werden kann.
  4. Dem Beratenden Dolmetscher sind auch Filmeinspielungen 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus erhält der Beratende Dolmetscher eine Kopie des gesprochenen Texte.

4 Arbeits­bedingungen und Leistungs­verweigerungs­recht des Dolmetschers

4a Allgemeine Regelungen

  • Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetscherteams nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann.
  • Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigen die Dolmetscher eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultandolmetsch-kabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen).
  • Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: In Präsenz 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  • Dabei sind den Dolmetschern des Teams je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  • Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Dolmetscher des Teams und damit auch der Beratende Dolmetscher berechtigt sind, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfinden und, dass der Anspruch auf Honorar hiervon unberührt bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Teamchef eine vom Auftraggeber bereitgestellte Simultananlage oder deren Bedienung als unzureichend bewertet.

4b Ferndolmetschen

  1. Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können.
  2. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
  3. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen die Dolmetscher während des Einsatzes arbeiten sollen. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations Der Aufraggeber gewährt den Dolmetschern vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von dem Dolmetscher getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.
  4. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, stellt der Auftraggeber während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
  5. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass die Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform haben. Die Dolmetscher haften daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion der eigenen Rechners der Dolmetscher zurückzuführen.
  6. Soweit die Störung nicht nachweislich auf die Rechner der Dolmetscher zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch der Dolmetscher bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
  7. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  8. Die Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfinden. § 4a Abs. 5 gilt entsprechend

 

Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 7 dieser AGB entsprechend.

5 Gewähr­leistung und Haftung

  • Der Beratende Dolmetscher und/oder die Konferenzdolmetscher des Teams sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
  • Erbringen der Beratende Dolmetscher und/oder die Dolmetscher des Teams die Leistung, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfinden, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Stellt der Organisierende Dolmetscher die Dolmetschtechnik, gilt § 5 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass die Dolmetschtechnik in den Verantwortungsbereich des organisierenden Dolmetschers fällt. Für die weiteren Arbeitsbedingungen (möglicher Standort der Kabinen, Sichtbedingungen etc.) hat der Auftraggeber jedoch auch weiterhin einzustehen.
  • Die Haftung des Beratenden Dolmetschers richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Beratende Dolmetscher ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Beratende Dolmetscher im selben Umfang.
  • Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6 Vertrags­änderungen

Sollte der Beratende Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, hat er nach besten Kräften und soweit ihm des billigerweise zuzumuten ist dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

7 Auftrags­erteilung und Termin

Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag vor oder während der Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Beratende Dolmetschers fallen, zurück oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, gilt die im Vertrag vereinbarte Schadenersatzregelung.

8 Nutzung und Urheber­rechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung des Beratenden Dolmetschers und der Dolmetscher des Teams ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung des Beratenden Dolmetschers

9 Daten­schutz­bestimmun­gen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch den Beratenden Dolmetscher. Verantwortlicher: Barbara Kagon, Deutschland, E-Mail: kagon@kagon-kommunikation.de, Tel, +49 (0) 173 64 97 446.
  2. Der Auftraggeber des Beratenden Dolmetschers kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers/Veranstalters unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt der Beratende Dolmetscher eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Der Beratende Dolmetscher erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers/Veranstalters ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Der Beratende Dolmetscher erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:
    Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
  3. Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber/Veranstalter als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung, und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  4. Die für die Auftragsabwicklung vom Beratenden Dolmetscher erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse des Beratenden Dolmetschers an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
  5. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers/Veranstalters an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer des Beratenden Dolmetschers. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers/Veranstalters.
  6. Der Auftraggeber/Veranstalter hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Beratenden Dolmetscher zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass der Beratende Dolmetscher die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;

gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die vom Beratenden Dolmetscher verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können der Auftraggeber/Veranstalter Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht beim Beratenden Dolmetscher erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner beim Beratenden Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner beim Beratenden Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, der Beratende Dolmetscher die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er dem Beratenden Dolmetscher bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber/Veranstalter sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, seines Unternehmenssitz oder den Unternehmenssitz des Beratenden Dolmetschers wenden. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers/Veranstalters auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

  1. Möchte der Auftraggeber/Veranstalter von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: kagon@kagon-kommunikation.de.
  2. Der Beratende Dolmetscher hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Der Beratende Dolmetscher passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.